Gemäß der Verordnung über die Kontrolle von Verpackungsabfällen, die nach Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 30283 vom 27.12.2017 in Kraft getreten ist; Die Plastikkreise, die wir produzieren, werden als "Verpackungsmaterial" definiert. Gemäß dieser Verordnung müssen die Kunststoffkreise von den auf dem Markt befindlichen Anwendern hergestellt werden (ANHANG 5), und die Abfallkreise müssen im Rahmen der Umweltgesetzgebung als 15 01 02-Kunststoffverpackungsabfälle verwaltet werden.
Wir setzen uns jedes Jahr neue Ziele für eine saubere Umwelt und eine gesunde Zukunft. Unser Hauptziel ist es, so wenig Abfall wie möglich zu produzieren. Wir versuchen, neue Methoden zu entwickeln, um den Einsatz natürlicher Ressourcen und die Abfallerzeugung so gering wie möglich zu halten. Mit umweltfreundlichen Projekten wollen wir die Umweltverschmutzung verhindern und die Kontinuität der im Rahmen des Umweltschutzes eingerichteten Systeme sicherstellen.